Werden auch Sie Ballonfahrer
Ballonfahren lernen
Sie sind schon mehrfach Ballon gefahren? Sie sind begeistert von den abwechslungsreichen und erhabenen Erlebnissen im Ballon und möchten selbst Herr der Lüfte werden?
Mit ein wenig Enthusiasmus, Lernbereitschaft, Geduld und Zeit wird Ihr Traum vom eigenverantwortlichen Steuern eines Heißluftballons Wirklichkeit.
Unsere Ballonfahrschule – werden auch Sie Ballonpilot
In unserer hauseigenen, registrierten, gewerblichen Luftfahrerschule für Heißluftballonpiloten erwerben Sie die Privatpilotenlizenz oder auch die gewerbliche (berufsmäßige) Lizenz für das Führen von Heißluftballonen. Die theoretische Ausbildung umfasst einen Lehrgang in verschiedenen Fächern und dauert 5 bis 10 Tage. Im Anschluss an den Theoriekurs findet die theoretische, schriftliche Prüfung im Multiple Choice Verfahren.
Die praktische Fahrerausbildung dauert je nach Ihrer zeitlichen Flexibilität zwischen 4 und 12 Monate. Sie erfolgt vornehmlich in Nieder- und Oberbayern. Es werden unterschiedliche Gebiete ausgewählt um den Schülern die vielfältigen Fahrbedingungen und mögliche Herausforderungen näherzubringen – flaches Land, Hügellandschaft und Gebirge. In Südostbayern herrschen ganzjährig gute Bedingungen für Ballonfahrten zu Ausbildungszwecken. Im Winter nutzen wir auch die Alpen und das Alpenvorland für unsere Fahrten.
Nach bestandener Theorieprüfung erfolgt die praktische Prüfung. Dabei ist eine Fahrt mit einem Prüfungsratsmitglied zu absolvieren, in der der Schüler beweisen muss, dass er den Ballon problemlos und sicher
selbstständig aufrüsten, führen, steuern, navigieren und landen kann.
Theorie
Luftrecht: Was darf man, was muss man, was darf man nicht. Und wo steht das alles.
Menschliches Leistungsvermögen: wie gesund muss ich sein um eine Ballonfahrt machen zu können, was kann ich mir zumuten um auch noch nach der Fahrt gesund zu sein
Flugleistung und Flugplanung: Was kann ich dem Ballon zumuten, wieviel kann ich mitnehmen und wo komme ich hin
Meteorologie: Der Ballon ist wohl das empfindlichste Luftfahrzeug gegenüber Wettererscheinungen, so dass fundierte meteorologische Kenntnisse notwendig sind um beurteilen zu können, ob und wie Ballonfahrten möglich sind
Grundlagen des Fliegens: Wie kommt der Ballon trotz seines Gewichtes in die Luft
Betriebsverfahren: Wie kann ich einen Ballon optimal und mit maximaler Sicherheit für mich und weitere Insassen führen und was mache ich in unvorhergesehenen Fällen
Allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Ballone: welche verschiedenen Ballone gibt es, wie sind sie aufgebaut, wie funktionieren sie und welche Instrumente und Zubehöre helfen mir beim Ballonfahren
Navigation: Man sollte immer wissen wo man ist und wem man da so begegnen kann
Praktische Ausbildung
In der praktischen Ausbildung sind folgende Mindestanforderungen festgelegt:
Mindestens 16 Stunden Flugunterricht,
davon mindestens 12 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer und mindestens 30 Minuten beaufsichtigter Alleinflug
10 Ballonaufrüstungen
20 Starts und Landungen
Dies ist eine Mindestforderung, diese reicht in den seltensten Fällen aus, um die Prüfung bestehen zu können.
Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz
für private Freiballonführer
- Vor Beginn der Ausbildung ist ein persönliches Gespräch notwendig.
- Das Mindestalter zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer beträgt 16 Jahre.
- Vor Beginn der Ausbildung (spätestens vor der 1. Solofahrt) muss die Tauglichkeit von einem Fliegerarzt attestiert werden.
- Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Vekehrszentralregister sind vorzulegen.
- Um den Ballon nach Erhalt des Pilotenscheines auch im kontrollierten Luftraum führen zu dürfen, ist ein BZF (beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis) notwendig.
Dieses kann entweder in Deutsch (BZF II) oder Englisch (BZF I) absolviert werden.
Voraussetzungen für den Erwerb und Erhalt der Lizenz
für gewerbliche (berufsmäßige) Freiballonführer
- Besitz der Lizenz für private Freiballonführer.
- Mind. 50 Stunden Gesamtfahrzeit als verantwortlicher Freiballonführer auf Freiballonen der Ballongruppe A (bis 3400 m³).
- Jährliche Überprüfungsfahrt.
- Alle 3 Jahre ein Nachweis zur Teilnahme an einem Lehrgang im Umgang mit Handfeuerlöschern und einem Erste-Hilfe-Kurs.